Der Weg zum Führerausweis
1. Nothilfekurs (Gültigkeit 6 Jahre)
2. Lernfahrausweis beantragen (Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.)
3. Vorbereitung zur Theorieprüfung
4. Theorieprüfung
Kann max. 1 Monat vor Erreichen des 18. Lebensjahr mit der entsprechenden Zulassungskarte absolviert werden.
(Diese erhalten Sie nach Einreichung des Formulares „Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises“ beim Strassenverkehrsamt.)
5. Verkehrskundekurs (Gültigkeit 2 Jahre)
Der VKU entfällt für Inhaber des Führerausweises einer Kat. A (Motorrad)
6. Fahrstunden
7. Praktische Führerprüfung
Führt zum Erhalt des befristeten Führerausweises
8. Weiterausbildung (WAB) www.grischawab.ch / www.drivinggraubuenden.ch
“Lernen ist wie Rudern gegen den Strom - hört man auf damit, treibt man zurück.“
(Henry Ford)
Bedenken Sie, dass das Bestehen der Führerprüfung erst der Anfang Ihrer Autofahrkarriere ist. Halten Sie sich auch weiterhin an die Grundlagen Ihrer Fahrausbildung und Sie werden noch lange Freude am Autofahren haben!