Der Weg vom ausländischen zum schweizerischen Führerausweis
Einen schweizerischen Ausweis benötigen:
a) Fahrzeugführer aus dem Ausland, die seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben.
b) Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Führerausweiskategorien C, C1, D oder D1 führen oder einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport bedürfen.
Der Erwerb hat in diesem Falle vor Antritt der berufsmässigen Fahrt zu erfolgen.
Um sich optimal auf eine Kontrollfahrt vorbereiten zu können, empfehle ich Ihnen, sich möglichst frühzeitig mit einem Fahrlehrer/In in Verbindung zu setzen. Nach Einreichung des Gesuchs um Umtausch eines ausländischen Führerausweises beim Strassenverkehrsamt wird Ihnen ein Prüfungstermin innert ca. 5 Wochen zugeteilt. Bitte beachten Sie, dass dieser nur einmalig verschoben werden kann!
Deutschkenntnisse müssen soweit vorhanden sein, dass Sie Richtungsangaben (Rechts-/ Linksabbiegen, Wegweiser etc.) sowie Aufträge zu Manövern (Parkieren, Wenden etc.) verstehen und umsetzen können.
Gerne führe ich mit Ihnen eine Prüfungssimulation durch, damit Sie wissen, was Sie an der Kontrollfahrt erwartet. Der Zeitbedarf inkl. Nachbesprechung beträgt eine Doppellektion.